Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Software-, SaaS-, Entwicklungs-, Beratungs- und Supportleistungen der cadma solutions UG i. G. gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistungen
- § 4 Nutzungsrechte / Lizenzen
- § 5 Pflichten des Auftraggebers
- § 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- § 7 Laufzeit und Kündigung
- § 8 Mängelgewährleistung
- § 9 Haftungsbeschränkung
- § 10 Datenschutz
- § 11 Vertraulichkeit
- § 12 änderungen der AGB
- § 13 Schlussbestimmungen
- § 14 Salvatorische Klausel
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Software, Software-as-a-Service, Hosting-nahen Diensten, Wartung, Support, Individualentwicklung, Beratung sowie sonstige digitale Leistungen zwischen der cadma solutions UG i. G., Eichenstrasse 217, 41747 Viersen, Deutschland, nachfolgend „Anbieterin“, und ihren gewerblichen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Individuelle Verträge, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Projektunterlagen oder Service Level Agreements gehen diesen AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Freischaltung des Zugangs zu einer Leistung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
(3) Die Anbieterin ist berechtigt, Bestellungen oder Projektanfragen innerhalb angemessener Frist anzunehmen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Produktdokumentation. Dazu können insbesondere die Bereitstellung von Standardsoftware, Cloud-Zugängen, Updates, Supportkontingenten, Anpassungsleistungen und Implementierungsarbeiten gehören.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte oder Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
(3) Technische Weiterentwicklungen, optische änderungen und zumutbare Funktionsanpassungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 4 Nutzungsrechte / Lizenzen
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die bereitgestellte Software oder Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Die Nutzung ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Mandanten, Geräten, Standorten oder sonstigen Lizenzparametern beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte, Vermietung, Verleihung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung als eigenständiger Service an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
(3) Der Auftraggeber darf die Software nicht dekompilieren, disassemblieren oder in sonstiger Weise zurückentwickeln, sofern dies nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausnahmsweise zulässig ist.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Verdachtsfälle einer missbräuchlichen Nutzung sind unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten, verarbeiteten oder bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.
(4) Soweit Sicherungskopien nicht ausdrücklich von der Anbieterin geschuldet sind, bleibt der Auftraggeber für eine angemessene Datensicherung seiner Systeme und Datenbestände verantwortlich.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot, Vertrag oder Bestellprozess ausgewiesenen Preise jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Wiederkehrende Entgelte können im SEPA-Lastschriftverfahren oder per überweisung beglichen werden. Der Auftraggeber stellt bei vereinbartem SEPA-Mandat eine ausreichende Deckung sicher und trägt Kosten unberechtigter Rücklastschriften.
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen sowie nach vorheriger Androhung Leistungen vorübergehend zu sperren, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über fortlaufende Leistungen werden für die jeweils vereinbarte monatliche oder jährliche Mindestlaufzeit geschlossen.
(2) Monatliche Abonnements können mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.
(3) Jährliche Abonnements können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug gerät oder wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Für Mängel der vertraglich geschuldeten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die auftretenden Fehler nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Anbieterin erhält eine angemessene Frist zur Prüfung und Nacherfüllung.
(3) Bei Softwareleistungen kann die Nacherfüllung nach Wahl der Anbieterin durch Nachbesserung, Umgehungslösung, Update oder Neuherstellung erfolgen. Unerhebliche Abweichungen von vereinbarten Beschaffenheiten begründen keine Mängelansprüche.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Für Datenverluste haftet die Anbieterin nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.
§ 10 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Ergänzende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der Anbieterin.
(2) Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitung, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Weisungen, verantwortlich.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vorgesehene Zwecke zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere technische Unterlagen, Zugangsdaten, Quellcodes, Kalkulationen, Projektunterlagen, Kundendaten und nicht öffentlich bekannte Geschäftsinformationen. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. In einem solchen Fall wird die jeweils andere Partei nach Möglichkeit vorab informiert.
§ 12 änderungen der AGB
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für bestehende Dauerschuldverhältnisse zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei änderungen der Rechtslage, technischer Entwicklungen oder Erweiterungen des Leistungsangebots.
(2) änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die änderungen als genehmigt.
(3) Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Auftraggeber in der änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Viersen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: Januar 2026